Schwachsinn des Tages: Das Ü-Ei-Verbot

Heute vor zwei Jahren machte eine Schlagzeile die Runde: Ein paar Bundestags-BürokraTiger hätten das Überraschungs-Ei ins Visier genommen. Die Kombination von Süß- und Spielware gehöre verboten, hätten sie entschieden.

Es schien den Berliner Weltverbesserern um das Wohl des Nachwuchses zu gehen: Kinder wären gefährdet, weil sie nicht zwischen Naschwerk und Nutzwert des umhüllten Spielzeugs unterscheiden könnten, daher das falsche verspeisen würden – mit fatalen, weil womöglich letalen Folgen.

Sicher. Kinder, vor allem ganz kleine, stecken so ziemlich alles in den Mund. Und schlucken auch Dinge, die sie nicht schlucken sollten. Wohl aus diesem Grund wollte Miriam Gruß von der FDP außerdem gleich noch Cornflakes, die Spielzeug enthalten, mit verbieten.

Nun gilt eigentlich die EU als besonders verordnungswütig. Doch selbst jene, die die Krümmung der Banane normierten, sahen bisher keinen Grund, gegen Ü-Ei & Co. Front zu machen.

Klang alles also sehr nach Helmpflicht für Cabrio-Fahrer, einer der schönsten Sommerloch-Geschichten der letzten Jahre …

Oder habe ich schon damals nicht den Weitblick unserer Polit-Elite verstanden?

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