Frankenstein

Gentests an Embryonen sind nach dem aktuellen Spruch des Bundesgerichtshofes erlaubt, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID): Ärzte dürfen demnach außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen auf genetische Schäden untersuchen, bevor sie der Spenderin wieder eingepflanzt werden. Die Untersuchung sei erlaubt worden, um schwere Erbkrankheiten zu erkennen, betonte das Gericht. Kaum ist der Richterspruch öffentlich, beginnt das bekannte Ritual.